{"id":129,"date":"2023-10-29T12:37:10","date_gmt":"2023-10-29T12:37:10","guid":{"rendered":"https:\/\/ttv-richotto.at\/?page_id=129"},"modified":"2023-10-29T13:14:45","modified_gmt":"2023-10-29T13:14:45","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ttv-richotto.at\/?page_id=129","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: left;\">STATUTEN<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">des Vereins TTV \u2013 RichOtto &#8211; Tischtennis Blumau-Neuri\u00dfhof gegr\u00fcndet am 23.10.2023.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a71 Zweck des Vereins<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die k\u00f6rperliche und geistige Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder in Verbindung mit dem Tischtennis Sport.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a72 \u2013 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<br \/>\nund die Art der Aufbringung der Mittel<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Der beabsichtige Vereinszweck soll durch die in der Folge angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.1 \u2013 Ideelle Mittel<\/strong><br \/>\nPers\u00f6nliches Engagement der ordentlichen Mitglieder mit dem Ziel der Erweiterung, Erhaltung und Aufwandsfinanzierung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.2\u00a0 \u2013 Materielle Mittel<\/strong><br \/>\nBeitrittsgeb\u00fchren, Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden, Sammlungen und Entgegennahme sonstiger Zuwendungen aller Art.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a73 \u2013 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Vereinssatzung des \u201eTTV \u2013 RichOtto &#8211; Tischtennis Blumau-Neuri\u00dfhof\u201c sieht aus Gr\u00fcnden der pers\u00f6nlichen Haftung und zum Teil nicht vorhandenen Mitwirkungspflicht seiner Mitglieder unterschiedliche Mitgliedschaftsformen vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Spielende Mitglieder<br \/>\n3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dferordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder<br \/>\n3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ordentliche Mitglieder<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.1 \u2013 Spielende Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das sind all jene Mitglieder, die durch die j\u00e4hrliche Bezahlung des durch den Vorstand festgelegten Mitgliedsbeitrags berechtigt sind die Tischtennistische sowie alle f\u00fcr sie vorgesehenen Clubeinrichtungen zu nutzen. Spielende Mitglieder sind nicht verpflichtet, das Vereinsleben aktiv mitzugestalten und irgendeinen diesbez\u00fcglichen Beitrag in Form von Arbeitseins\u00e4tzen oder \u00e4hnlichem zu leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder erlangen ihre Mitgliedschaft durch das Bezahlen des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrags zu Beginn der Saison und verlieren ihre Mitgliedschaft automatisch mit dem letzten Tag der Saison eines Jahres.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.1.1 \u2013 Rechte der Spielenden Mitglieder:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder haben das Recht die Einrichtungen des Vereins im Sinne der sportlichen Ausrichtung zu benutzen. Zudem sind sie dazu berechtigt am gesellschaftlichen Vereinsleben teilzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder haben weder das Teilnahmerecht bzw. Sitz noch Stimme in der Mitglieder- bzw. Generalversammlung. \u00dcber die laufende Information zu allen aus Sicht des Vereinsvorstands relevanten Themenhinaus, haben Spielende Mitglieder kein Informationsrecht gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">In Bezug auf den Verein bedeutet dies, dass der Verein lediglich vereinsnotwendige Daten von seinen Mitgliedern verwenden darf. Darunter fallen f\u00fcr den Verein relevante Daten. Des Weiteren besteht f\u00fcr jedes Mitglied das Recht in Erfahrung zu bringen, welche pers\u00f6nlichen Daten gespeichert wurden und was mit diesen passiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Recht auf K\u00fcndigung. Ein Spielendes Mitglied hat zudem das Recht, seine Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung von Fristen zu k\u00fcndigen. Dies kann wie folgt erfolgen:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Durch das selbst entschiedene Fernbleiben vom Verein. Eine Mitteilung an den Vorstand ist hierf\u00fcr nicht erforderlich.<br \/>\nb) Durch m\u00fcndliche oder schriftliche K\u00fcndigung an den Vereinsvorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">In beiden F\u00e4llen gilt, dass einbezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu keinem Zeitpunkt zur\u00fcckgefordert werden k\u00f6nnen. Der Schl\u00fcssel f\u00fcr die Vereinsanlage ist umgehend und unaufgefordert zu retournieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das Widerrufen der K\u00fcndigung ist, sofern der Vereinsvorstand dem nicht begr\u00fcndet sowie ausdr\u00fccklich und schriftlich widerspricht, durch die neuerliche Anwesenheit m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.1.2 \u2013 Pflichten der Spielenden Mitglieder:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Pflicht zur Bezahlung des vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrags. Aktive oder spielende Mitglieder sind saisonale Mitglieder und erleben dadurch nur eine tempor\u00e4re Zugeh\u00f6rigkeit zum Verein. Ihre Mitgliedschaft erlischt automatisch mit Saisonende und erneuert sich ausschlie\u00dflich durch Bezahlung der Mitgliedschaft im Folgejahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder k\u00f6nnen zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Anlass zu Zahlungen \u00fcber ihren Mitgliedsbeitrag hinaus (Bspw. f\u00fcr Reparaturen oder Anschaffungen von Inventar) verpflichtet werden. Mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags erhalten Spielende Mitglieder ausschlie\u00dflich das Recht die Sporteinrichtungen zu ben\u00fctzen. Daran sind keinerlei weitere Vereinsrechte<br \/>\ngekn\u00fcpft.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder haben darauf zu achten, dass alle zur Verf\u00fcgung gestellten Einrichtungen und damit verbundenen Gegenst\u00e4nde so genutzt werden, dass sie bestm\u00f6glich ihrem Zweck entsprechend genutzt und wertebezogen geschont werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Sofern keine b\u00f6sartige Absicht oder Vorsatz im Spiel sind, haften Mitglieder nicht f\u00fcr durch sie selbst oder ihre Kinder verursachten Sch\u00e4den am Eigentum des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Grunds\u00e4tzlich gilt jedoch: Eltern haften f\u00fcr ihre Kinder. Der Verein \u00fcbernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht in Verbindung mit unm\u00fcndigen Kindern.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.1.3 \u2013 Einschreibung in den Verein.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Spielende Mitglieder werden durch das einmalige Ausf\u00fcllen eines einfachen \u201eAntragsformulars auf Mitgliedschaft\u201c mit f\u00fcr den Verein relevanten Daten im internen Vereinsregister DSGVO-konform registriert. Die j\u00e4hrliche Mitgliedschaft wird durch das Bezahlen des Mitgliedsbeitrags erlangt. Spielende Mitglieder k\u00f6nnen frei w\u00e4hlen, ob sie jedes Jahr oder nur in bestimmten Jahren Mitglied sein m\u00f6chten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.1.4 \u2013 K\u00fcndigung von Spielenden Vereinsmitgliedern.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Vereinsleitung hat das Recht, Mitglieder zu k\u00fcndigen und im Extremfall das Betretungsverbot \u00fcber Mitglieder zu verh\u00e4ngen. Es bedarf hierf\u00fcr eines Vorstandsbeschlusses. Der Vereinsvorstand wird seine Entscheidung begr\u00fcnden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Ausschluss eines Spielenden Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder vereinswidrigem Verhalten verf\u00fcgt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.2 \u2013 Au\u00dferordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit durch au\u00dferordentliche Mitarbeit im Verein am Aufbau und Erhalt des Vereins beigetragen haben oder diesen durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrages oder monet\u00e4re Zuwendungen f\u00f6rdern.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.3 \u2013 Ordentliche Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das sind jene Mitglieder, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und in Verbindung mit einer definierten Aufgabenbeschreibung Verantwortung f\u00fcr konkret definierte Aufgaben \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Bei den ordentlichen Mitgliedern wird zwischen Organwalter und Funktion\u00e4ren unterschieden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.3.1 \u2013 Organwalter bzw. Vereinsleitung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das sind jene Mitglieder, die sich zum einen an der Vereinsarbeit beteiligen und in Verbindung mit einer definierten Aufgabenbeschreibung Verantwortung f\u00fcr konkret definierte Aufgaben \u00fcbernehmen und zum anderen Vereinshaftung\u00a0 im Sinne der Organwaltung bzw. Vereinsleitung \u00fcbernehmen<strong>.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Rechte:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Es gelten die selben Rechte wie f\u00fcr Spielende Mitglieder.<\/li>\n<li>Reduzierter Mitgliedsbeitrag wenn dies durch die Mitgliedsbeitragsregelung so definiert ist.<\/li>\n<li>Sitz und Stimme in der Generalsversammlung.<\/li>\n<li>Sitz und Stimme in der Organwaltung.<\/li>\n<li>Mitglied des Vorstands.<\/li>\n<li>Mitentscheidung bei Investitionen. Siehe auch \u00a7 14 Investitionen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Pflichten:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Pflicht zur Mitarbeit im Sinne der pers\u00f6nlichen Aufgabenbeschreibung.<\/li>\n<li>Es erfolgt die namentliche Eintragung ins Vereinsregister.<\/li>\n<li>Haftung im Sinne der Organwaltung lt. Vereinsgesetz.<\/li>\n<li>K\u00fcndigungsfrist lt. Vereinsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3.3.2 \u2013 Funktion\u00e4re<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Funktion\u00e4re \u00fcbernehmen Aufgaben und somit konkret Verantwortung innerhalb des Vereins. Sie haften jedoch nicht im Sinne der Organwaltung bzw. Vereinsleitung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Rechte:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\">Es gelten die selben Rechte wie f\u00fcr spielende Mitglieder.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Ggfls. reduzierter Mitgliedsbeitrag wenn dies durch die Mitgliedsbeitragsregelung so definiert ist.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Sitz in der Generalsversammlung.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Stimme in der Generalversammlung.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Mitglied des Vorstands.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pflichten:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\">Pflicht zur Mitarbeit im Sinne der pers\u00f6nlichen Aufgabenbeschreibung.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Es erfolgt keine namentliche Eintragung im Vereinsregister.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">K\u00fcndigungsfrist lt. Vereinsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a74 \u2013 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sowohl nat\u00fcrliche wie auch juristische Personen werden. Im Falle juristischer Personen sind diese durch nat\u00fcrlich Personen rechtskonform zu repr\u00e4sentieren und zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\u00dcber die Aufnahme von Spielenden, ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endg\u00fcltig durch die Gegenzeichnung des Mitgliedsantragsformulars durch ein Mitglied der Organwaltung. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Eine Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalsversammlung.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a75 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Beendigung der Mitgliedschaft von Spielenden Mitgliedern ist unter \u00a7 4.1.4 definiert. Selbiges gilt f\u00fcr Au\u00dferordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Beendigung der Mitgliedschaft f\u00fcr ordentliche Mitglieder (Funktion\u00e4re und Organwalter) ist wie folgt geregelt:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5.1 \u2013 Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Dieser ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und entbindet nicht von der Erf\u00fcllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten dem Verein gegen\u00fcber.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5.2 \u2013 Die Aberkennung einer Ehrenmitgliedschaft kann von der General-versammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0\u00a76 \u2013 Grunds\u00e4tzliche Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">\u00dcber die bereits in den Mitgliederarten beschriebenen Rechte hinaus, sind alle Mitglieder berechtigt, an allen gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Teilnahme an der Generalversammlung sowie das Aus\u00fcben eines Stimmrechts stehen ausschlie\u00dflich den ordentlichen Mitgliedern des Vereins zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Weiters sind alle Mitglieder verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse des Vereinsvorstands zu beachten. Sie sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der j\u00e4hrlichen Mitgliedsgeb\u00fchr, in der vom Vereinsvorstand beschlossenen H\u00f6he, verpflichtet.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a77 \u2013 Generalversammlung<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">7.1 \u2013 Die ordentliche Generalversammlung findet alle drei Jahre statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.2 \u2013 Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlich begr\u00fcndeten Antrag von mindestens 51 % der Spielenden Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer stattzufinden. In den vorgenannten F\u00e4llen hat die au\u00dferordentliche Generalversammlung l\u00e4ngstens ein Monat nach Einlangen des Antrages auf Einberufung beim Vorstand stattzufinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.3 \u2013 Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle an der Teilnahme berechtigten Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.4 \u2013 Antr\u00e4ge zu Tagesordnungspunkten sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.5 \u2013 G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zu Tagesordnungspunkten gefasst werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.6 \u2013 Bei der Generalversammlung sind ausschlie\u00dflich ordentliche Mitglieder teilnahmeberechtigt. Das Stimm- bzw. Wahlrecht richtet sich nach \u00a7 7 der Statuten. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch eine bevollm\u00e4chtigte nat\u00fcrliche Person vertreten. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer<br \/>\nschriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn es sich beim Bevollm\u00e4chtigten um ein ordentliches Mitglied handelt. Die Generalversammlung ist bei statutenm\u00e4\u00dfiger Einberufung gegeben, wenn bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung mindestens 70 % der Organwalter anwesend sind. Ansonsten ist eine neue Generalversammlung einzuberufen. Wird die erforderliche Anzahl der Organwalter auch nach zweimaliger Wiederholung nicht erreicht, ist der Vorstand ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden<br \/>\nstimm- und wahlberechtigen Mitglieder, beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.7 \u2013 Die Wahl und Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Organwaltung ist berechtigt ohne Angabe von Gr\u00fcnden Beschl\u00fcsse abzulehnen. Hierzu bedarf es in der Organwaltung ebenfalls der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Organwaltung gibt auch hier die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der Organwalter. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">7.8 \u2013 Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, in dessen Verhinderung der Obmann-Stellvertreter, in dessen Verhinderung der Schriftf\u00fchrer. Wenn auch dieser verhindert ist, der Schriftf\u00fchrer Stellvertreter, ist auch dieser verhindert der Kassier, ist auch dieser verhindert der Kassier Stellvertreter. Sind alle gleichzeitig verhindert ist eine Generalversammlung nicht durchf\u00fchrbar. Es ist dem Vorsitzenden gestattet, die Rolle des Vorsitzenden zu delegieren. Entscheidend dabei ist jedoch die Anwesenheit des delegierenden Funktion\u00e4rs.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a78 \u2013 Aufgabenkreis der Generalversammlung<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">d) Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und des Mitgliedsbeitrages.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft eines Mitglieds.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">f) Entscheidung \u00fcber Berufung gegen Ausschl\u00fcsse von der Mitgliedschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">g) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">h) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a79 \u2013\u00a0 Der Vorstand<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">In der \u00d6sterreichischen Rechtsordnung ist der Verein nach seiner Entstehung eine juristische Person. Der Verein selbst kann somit nur durch seine Organe handeln, worunter man die offiziellen, rechtsg\u00fcltig im Vereinsregister eingetragenen nat\u00fcrlichen Personen als Vertreter des Vereins versteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.1 \u2013 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Organwaltung;<br \/>\nObmann, Schriftf\u00fchrer und Kassier bilden das oberste Gremium und somit die gesetzliche Vereinsleitung und Vertretung des Vereins sprich Organwaltung. Diese drei nat\u00fcrlichen Personen m\u00fcssen sich im Sinne der Vereins-gesch\u00e4ftsf\u00fchrung als Organwalter dem Verein verpflichten und im Vereinsregister eintragen lassen. Die Organwaltung ist gleichzeitig die Vereinsleitung und gesetzliche Vertretung des Vereins.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sich auch alle restlichen Funktion\u00e4re bzw. Vorstandsmitglieder als Organwalter bekunden und im Vereinsregister registrieren lassen. Dies bedarf eines mehrstimmigen Beschlusses der Organwaltung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Funktion\u00e4re;<br \/>\nNicht im Vereinsregister eingetragene Mitglieder des Vorstands mit konkret zugewiesenen Aufgaben und Verantwortungen lt. Stellenbeschreibung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.2 \u2013 Der Vorstand besteht aus den folgenden Funktionen:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Obmann<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Kassier<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">d) deren Stellvertreter<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">e) sowie h\u00f6chstens 6 Beir\u00e4te und weitere Funktion\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Obmann, Schriftf\u00fchrer und Kassier bilden das oberste Gremium des Vereins und m\u00fcssen sich im Sinne der Vereinsleitung als Organwalter dem Verein verpflichten und im Vereinsregister eintragen lassen. Jeder weitere Funktionstr\u00e4ger entscheidet selbst, ob er als Organwalter oder Funktion\u00e4r am Vereinsleben teilhaben m\u00f6chte. Siehe hierzu auch \u00a7 10 der Statuten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.3 \u2013 Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt 5 Jahre. Auf jeden Fall w\u00e4hrt sie<br \/>\njedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene<br \/>\nVorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.4 \u2013 Der Vorstand hat das Recht, bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten<br \/>\nVorstandsmitgliedes an seiner Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung, in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung, einzuholen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.5 \u2013 Der Vorstand wird vom Obmann bzw. dessen Stellvertreter schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.6 \u2013 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle ordentlichen Mitglieder eingeladen wurden und mindestens 70 % der Organwaltung anwesend ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.7 \u2013 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Organwaltung ist berechtigt ohne Angabe von Gr\u00fcnden Beschl\u00fcsse abzulehnen oder zu treffen. Hierzu bedarf es in der Organwaltung ebenfalls der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Organwaltung gibt auch hier die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.8 \u2013 Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, bei Verhinderung der Obmann Stellvertreter. Ist dieser ebenfalls verhindert der Kassier. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem Kassier Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert dem Schriftf\u00fchrer. Ist auch dieser verhindert dem Schriftf\u00fchrer Stellvertreter.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.9 \u2013 Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung oder R\u00fccktritt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">9.10 \u2013 Die Generalversammlung kann jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktritts des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a710 \u2013 Aufgabenkreis des Vorstandes<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">d) Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">e) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins,<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">f) Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a711 \u2013 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">11.1 \u2013 Der Obmann f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Schriftf\u00fchrer unterst\u00fctzt den Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgescha\u0308fte.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.2 \u2013 Der Obmann vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschriften des Obmanns und des Schriftf\u00fchrers. In Geldangelegenheiten (Verm\u00f6genswerte Dispositionen) zudem des Kassiers. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.3 \u2013 Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; Im Innenverha\u0308ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">11.4. \u2013 Im Innenverh\u00e4ltnis gilt folgendes:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Der Obmann f\u00fchrt den Vorsitz in den Generalversammlungen und den Vorstandssitzungen. Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, in eigener Verantwortung selbstst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrfen jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan. Selbiges gilt f\u00fcr den Schriftf\u00fchrer in Zusammenschluss mit dem Kassier.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Der Schriftf\u00fchrer hat den Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der General-versammlung und des Vorstandes.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Der Kassier ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">d) Der Obmann und der Schriftf\u00fchrer sind dem Verein gegen\u00fcber verpflichtet, schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden zu unterfertigen. Sofern es sich um Geldangelegenheiten handelt zudem auch gemeinschaftlich mit dem Kassier. Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns, des Schriftf\u00fchrers oder des Kassiers ihre Stellvertreter.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a712 \u2013 Die Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">12.1 \u2013 Es sind zwei Rechnungspr\u00fcfer von der Generalversammlung f\u00fcr die Funktionsdauer des Vorstandes zu w\u00e4hlen. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.2 \u2013 Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">12.3 \u2013 Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer die Bestimmungen der Punkte 10.3, 10.9, 10.10 und 10.11 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a713 \u2013 Investitionen<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">F\u00fcr Investition gilt grunds\u00e4tzlich:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.1 \u2013 Eink\u00e4ufe bis \u20ac 300 sind im Vieraugenprinzip zu entscheiden wobei immer ein Mitglied der Organwaltung die Entscheidung mitzutragen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.2 \u2013 Eink\u00e4ufe ab \u20ac 301 sind mit Mehrheitsbeschluss durch die Organwaltung zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.3 \u2013 Eink\u00e4ufe ab \u20ac 2.000 sind mit Mehrheitsbeschluss des Vorstands zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.4 \u2013 Die Ausarbeitung von Investitionsantr\u00e4gen ab \u20ac 2.000 sind durch mindestens ein Mitglied der Organwaltung zu begleiten und durch mindestens ein weiteres Mitglied der Organwaltung zu \u00fcberpr\u00fcfen. In der Folge sind die Investitionsantr\u00e4ge in der Vorstandssitzung zu pr\u00e4sentieren und abzustimmen. Bzgl. Abstimmung \u00fcber Investitionsantr\u00e4ge gilt sinngem\u00e4\u00df Punkt 8.7. und Pkt. 13.3..<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">13.5 \u2013 F\u00fcr geringwertige Investition Pkt. 14.1. ist im Jahresbudget ein Sonderbudgetposten mit der Bezeichnung \u201eSonstiges\u201c einzustellen. Dieses Sonderbudget darf im Regelfall den Wert von \u20ac 1.000 pro Jahr nicht \u00fcberschreiten. Bis maximal zu dieser H\u00f6he findet die Vieraugenprinzip Regelung Anwendung. Sobald dieser Betrag erreicht bzw. rechnerisch \u00fcberschritten wird, tritt die Regel lt. 13.2 in Kraft. Wenn es die Verm\u00f6genssituation des Vereins erlaubt, kann dieses Budget durch die Organwaltung, durch einstimmige Beschlussfassung angehoben werden. Diese Entscheidung gilt dann f\u00fcr das jeweilige Planjahr.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong> \u00a714 \u2013 Das Schiedsgericht<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">14.1 \u2013 In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">14.2 \u2013 Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche Mitglieder als Schiedsrichter benennt, mit Stimmenmehrheit ein f\u00fcnftes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">14.3 \u2013 Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner ordentlichen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach besten Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a715 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">15.1 \u2013 Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung und nur mit der im Punkt 8.7 der vorliegenden Statuten festgehaltenen Stimmenmehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">15.2 \u2013 Der letzte hierzu befugte Organwalter \u2013 Obmann, Schriftf\u00fchrer, Kassier &#8211; hat die freiwillige Aufl\u00f6sung der Vereinsbeh\u00f6rde schriftlich anzuzeigen und ist im Sinne \u00a7 26 des Vereinsgesetzes 1951 verpflichtet, die freiwillige Aufl\u00f6sung in einem offiziellen Amtsblatt zu verlautbaren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">15.3 \u2013 Das im Falle der freiwilligen Aufl\u00f6sung allenfalls vorhandene Vereinsverm\u00f6gen darf in keiner, wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen, sondern ist einer von der, die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dfende Generalversammlung zu bestimmenden und als gemeinn\u00fctzig, mildt\u00e4tig oder kirchlich t\u00e4tigen, und als solche im Sinne der \u00a7\u00a7 34 ff der Bundesabgabenordnung anerkannten Organisation vom abtretenden Vereinsvorstand oder von einem, durch die Generalversammlung hierzu bestimmten Liquidator zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Statuten erlangen durch einstimmigen Beschluss in der GV vom 23. Oktober 2023 ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STATUTEN des Vereins TTV \u2013 RichOtto &#8211; Tischtennis Blumau-Neuri\u00dfhof gegr\u00fcndet am 23.10.2023. \u00a71 Zweck des Vereins Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die k\u00f6rperliche und geistige Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder in Verbindung mit dem Tischtennis Sport. \u00a72 \u2013 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks und die Art der Aufbringung der Mittel Der beabsichtige [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_coblocks_attr":"","_coblocks_dimensions":"","_coblocks_responsive_height":"","_coblocks_accordion_ie_support":"","footnotes":""},"class_list":["post-129","page","type-page","status-publish","hentry","post"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=129"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":133,"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129\/revisions\/133"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ttv-richotto.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=129"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}